aleo solar AG erreicht 462 Mio. Euro Jahresumsatz in 2011
17. Januar 2012 - Pressemitteilung
Die aleo solar AG [ISIN: DE000A0JM634] erwartet nach vorläufigen Berechnungen für das Geschäftsjahr 2011 einen Umsatz von 462 Millionen Euro. Zuvor war das Unternehmen von einem Jahresumsatz in Höhe von 440 Millionen Euro ausgegangen. Gegenüber dem Vorjahr (554 Mio. Euro) sank der Umsatz im Jahr 2011 um 17 Prozent. Der Auslandsanteil am Umsatz lag im Jahr 2011 bei rund 48 Prozent.
Entsprechenserklärung
gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der im Februar 2002 verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex umfasst Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz sowie Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Das deutsche Aktienrecht verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft, jährlich zu erklären, welche der Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden. Der Kodex wurde zuletzt im Jahr 2009 überarbeitet und liegt in der Fassung vom 18. Juni 2009 vor.
Vorstand und Aufsichtsrat der aleo solar Aktiengesellschaft geben hiermit die Entsprechenserklärung gem. § 161 Aktiengesetz zur aktuellen Fassung des Kodex ab. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich den Zielen des Kodex verpflichtet und fördern eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes gerichtete Unternehmensführung und -kontrolle.
I.
Die Gesellschaft folgt seit der letzten Entsprechenserklärung vom 19. März 2009 grundsätzlich den Empfehlungen des Kodex, von denen sie nur die folgenden Ausnahmen gemacht hat:
Ein Selbstbehalt gemäß Ziffer 3.8 des Kodex bei Abschluss einer D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat wurde nicht vereinbart. Vorstand und Aufsichtsrat erachten die Vereinbarung eines Selbstbehaltes im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder (D&O-Versicherung) nicht für notwendig, um die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zu pflichtgemäßem Verhalten anzuhalten. Das verantwortungsvolle Handeln ist für alle Organmitglieder eine selbstverständliche Pflicht.
Ziffer 5.1.2 bzw. Ziffer 5.4.1 empfehlen Altersgrenzen für Vorstand und Aufsichtsrat. Die Gesellschaft hat von der Festlegung von Altersgrenzen für Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat abgesehen, weil nicht das Alter in Jahren, sondern Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen die entscheidenden Kriterien für die Auswahl der Amtsinhaber darstellen.
Entgegen Ziffer 5.4.6 erhielt der Aufsichtsrat keine erfolgsorientierte Vergütung. Auch die Ausschusstätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wurde bei der Vergütung nicht berücksichtigt. Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als Kontrollgremium soll durch eine unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens orientierte Vergütung nicht beeinträchtigt werden. Eine besondere Vergütung der Ausschusstätigkeit wird nicht als erforderlich angesehen, solange mit der Tätigkeit in den Ausschüssen keine bedeutende Zusatzbelastung für die Mitglieder verbunden ist.
Grundsätzlich wurde und wird auch weiterhin der Empfehlung der Ziffer 7.1.2 gefolgt. Für den Quartalsbericht zum 30. September 2009 war es dem Vorstand infolge der Amtsniederlegungen der ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder allerdings nicht mehr möglich, den Quartalsbericht vor der Veröffentlichung mit dem Aufsichtsrat zu erörtern.
II.
Die Gesellschaft beabsichtigt auch zukünftig grundsätzlich den Empfehlungen des Kodex zu folgen. Hiervon wird sie weiterhin die oben unter I. genannten Ausnahmen machen.
Prenzlau, den 23. März 2010
Sigfried Dais
Der Aufsichtsrat der aleo solar Aktiengesellschaft
Jakobus Smit, Heinrich Willers, Uwe Bögershausen
Der Vorstand der aleo solar Aktiengesellschaft
- Entsprechenserklärung 68.12 Kb
(idF vom 23.03.2010)
- Entsprechenserklärung
343.76 Kb
(idF vom 19.03.2009)
- Entsprechenserklärung 65.30 Kb
(idF vom 20.03.2008)
- Entsprechenserklärung 451.72 Kb
(idF vom 18.04.2007)
- Entsprechenserklärung 427.53 Kb
(idF vom 12.06.2006)
Deutscher Corporate Governance Kodex

