Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) haben alle Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen oder mit einer solchen Person in einer engen Verbindung stehen, eigene Geschäfte mit Aktien des Emittenten oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden. Die Meldepflicht besteht für alle Transaktionen, wenn diese eine Gesamtsumme von 5.000 Euro pro Kalenderjahr überschreiten. Meldepflichtig nach § 15a WpHG sind:
- die
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der aleo solar AG sowie alle
sonstigen Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen im
Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes der aleo solar AG haben und zu
wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind;
- Personen, die in enger Beziehung zu den oben genannten Personengruppen stehen (u. a. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder, aber auch juristische Personen, die direkt oder indirekt von einer meldepflichtigen Person kontrolliert werden).

